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Häuser nach den neuen Förderprogrammen "Energieeffizient Bauen" der KfW-Bank. Die Vorgaben hierfür sind: Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust max. 55 % der nach EnEV 2007 zulässigen Werte undJahres-Primärenergiebedarf max. 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche. Auch Passivhäuser werden in dieser Variante gefördert, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche und der Jahres-Heizwärmebedarf max. 15 kWh pro m Wohnfläche beträgt.
Die vollständige oder teilweise räumliche Abgrenzung eines Grundstückes durch Mauern, Hecken oder Zaunanlagen u.s.w. werden als Einfriedung bezeichnet.
Eingestemmte Treppen sind Wangentreppen, bei der die Auftrittsstufe (Trittstufe, Trittstufenbrett) in die seitlichen Treppenwangen eingestemmt werden.
Als Ausbaustufe "einzugsfertig" oder "bezugsfertig" bezeichnet man Bavorhaben, bei denen der Bauherr keinerlei Eigenleistungen erbringt und ein komplett fertiges Haus übernimmt, in das er nur noch einziehen muss.
In manchen Fällen werden Grundstücke im Erbbaurecht vergeben. Das bedeutet: eigenes Haus auf fremdem Boden. Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht, welches dem Inhaber die Befugnis gibt, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Das Erbbaurecht wird meistens für 99 Jahre bestellt. Es wird im Grundbuch eingetragen und kann sowohl veräußert als auch vererbt werden. Wie beim Grundstückskauf muss auch der Erbbaurechtsvertrag vom Notar beurkundet werden. Für das Erbbaurecht wird zusätzlich zum Grundbuchblatt für das Grundstück noch ein eigenes Erbbaugrundbuch angelegt. Vorteile für Erwerber ist, dass er das Grundstück nicht zu kaufen muss und ersparen sich so die Zahlung eines beträchtlichen Kaufpreises auf einen Schlag. Statt dessen ist laufend eine Art Miete fällig, die als Erbbauzins bezeichnet wird.
Neues Gesetz ab 01.01.2009, welches die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien für Wohngebäude vorschreibt. Dies kann durch Solaranlagen, Wärmepumpen, Holz- oder Pelletsheizungen oder ähnlichemerfolgen. Alternativ können sogenannte Ersatzmaßnahmen erfolgen. Hierunter fallen eine besonders gute Dämmung der Gebäudehülle, wie z. B. zusätzliche Außendämmung und Dachdämmung oder der Einbau dreifach verglaster Fenster. Wir informieren Sie gerne.
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